In der Türkei
Wenn die Vollmachtserklärung in der Türkei erstellt wird, ist der Gang zum Notar erforderlich. Türkische Staatsbürger können durch Vorlage ihres Personalausweises oder ihrer “Mavi Kart” (Türkische Aufenthaltsgenehmigung) eine Vollmachtserklärung beim Notar ausstellen lassen.
Für ausländische Mandanten ist es notwendig, mit ihrem Reisepass zum Notar zu gehen. Zunächst müssen sie ihren Reisepass ins Türkische übersetzen lassen und dann wird die Vollmachtserklärung vor einem beeidigten Übersetzer erstellt.
Vergessen Sie nicht, sich vor Beginn dieser Schritte mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Im Ausland
Türkische Staatsbürger oder Inhaber der “Mavi Kart” die im Ausland leben, können direkt über die türkischen Konsulate- oder über Notare im Ausland samt Apostille eine Vollmachtserklärung erstellen lassen.
Ausländische Mandanten müssen die Vollmachtserklärung in ihrem eigenen Land von einem Notar erstellen lassen. Nachdem unsere Kanzlei ein zweisprachiges Muster der Vollmachtserklärung zur Verfügung gestellt hat, muss dieses Dokument zunächst vor einem Notar unterschrieben werden. Der Notar bestätigt sowohl das Dokument als auch die Unterschrift. Nachdem die Vollmachtserklärung vom Notar erstellt wurde, muss ein Apostillenvermerk angebracht werden. Dieser Apostillenvermerk wird von der jeweiligen staatlichen Behörde des Landes ausgestellt, in dem die Vollmachtserklärung unterzeichnet wurde. Auslandischevollmachtserklärungen ohne Apostille haben in der Türkei keine Gültigkeit und können vor Gericht oder anderen Behörden nicht vorgelegt werden.
Vergessen Sie nicht, sich vor Beginn dieser Schritte mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.