Heutzutage zählt die Türkei zu den wichtigsten Ländern im Bereich des Gesundheitstourismus weltweit. Jedes Jahr besuchen Zehntausende von Menschen die Türkei aus gesundheitstouristischen Gründen. Ein Teil dieser Besucher entscheidet sich für die Türkei, um medizinisch behandelt zu werden, während der Großteil aus Schönheits- und ästhetischen Gründen in die Türkei kommt. Die Gründe für die hohe Präferenz für die Türkei sind in erster Linie die Qualität der Gesundheitsdienstleister in der Türkei und natürlich die Tatsache, dass Gesundheitsdienste in der Türkei im Vergleich zu anderen Ländern zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Obwohl diese Dienstleistungen in großem Maße problemlos angeboten werden, ist es natürlich eine Tatsache, dass einige Patienten in einigen Fällen Probleme haben und sich über die erhaltenen Dienstleistungen beschweren.
Aber was passiert, wenn es während eines medizinischen Eingriffs, sei es aus ästhetischen oder therapeutischen Gründen, zu einer Verletzung des Patienten aufgrund von Fahrlässigkeit des Arztes oder der Gesundheitseinrichtung kommt? Oder wenn aufgrund einer medizinischen Behandlung ein Schaden entsteht, den der Patient ertragen muss? Oder Sie sind mit dem Ergebnis der Schönheitsoperation unzufrieden? Kann die Verantwortung für solche Schäden geltend gemacht werden? Nach türkischem Recht ist die Antwort auf diese Frage “Ja”.
Natürlich muss zunächst geprüft werden, ob der medizinische Eingriff aus ästhetischen oder therapeutischen Gründen erfolgte. Wenn es einen Vorfall gibt, der als “Behandlungsfehler” während oder im Zusammenhang mit dem medizinischen Eingriff bezeichnet werden kann, kann eine Schadensersatzklage gegen die Verantwortlichen eingereicht werden.