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CANER&CAN ANWALTS – und MEDIATIONSKANZLEI

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wird der Service nur in Izmir angeboten?

Der Hauptsitz unserer Kanzlei befindet sich in Izmir. Allerdings bieten wir unsere Dienstleistungen über unsere Kooperationsanwälte in ganz Türkei an, insbesondere in Städten wie Istanbul, Izmir, Ankara und Antalya. Somit können wir unsere Dienstleistungen landesweit ohne Unterbrechung erbringen.

Ist es möglich, dass Sie Dienstleistungen anbieten, die nicht auf der Website erwähnt sind?

Die auf der Website aufgeführten Dienstleistungen repräsentieren die Schwerpunkte/ Fachgebiete unserer Kanzlei. Falls Sie Informationen zu anderen rechtlichen Dienstleistungen benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

Müssen die von mir gesendeten Dokumente ins Türkische übersetzt werden? Kümmern Sie sich um den Übersetzungsprozess?

Jedes in einer Fremdsprache eingereichte Dokument muss ins Türkische übersetzt werden. In dieser Angelegenheit werden unsere vereidigten Übersetzer in unserem Büro Ihnen gerne behilflich sein.

Wie kann ich die Rechtsanwaltskanzlei Caner & Can bevollmächtigen?

Nach einer Beratung mit unserer Kanzlei werden Sie gebeten, uns eine Vollmachtserklärung auszustellen, die die rechtlichen Verfahren abdeckt, welche von unserer Kanzlei verfolgt werden sollen. In der Türkei ist es außerhalb von Beratungsdienstleistungen nicht möglich, einen Anwalt zu beauftragen, ohne eine offizielle Vollmachtserklärung auszustellen.

Wie kann ich eine Vollmachtserklärung erstellen?

In der Türkei

Wenn die Vollmachtserklärung in der Türkei erstellt wird, ist der Gang zum Notar erforderlich. Türkische Staatsbürger können durch Vorlage ihres Personalausweises oder ihrer “Mavi Kart” (Türkische Aufenthaltsgenehmigung) eine Vollmachtserklärung beim Notar ausstellen lassen.

Für ausländische Mandanten ist es notwendig, mit ihrem Reisepass zum Notar zu gehen. Zunächst müssen sie ihren Reisepass ins Türkische übersetzen lassen und dann wird die Vollmachtserklärung vor einem beeidigten Übersetzer erstellt.

Vergessen Sie nicht, sich vor Beginn dieser Schritte mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Im Ausland

Türkische Staatsbürger oder Inhaber der “Mavi Kart” die im Ausland leben, können direkt  über die türkischen Konsulate- oder über Notare im Ausland samt Apostille  eine Vollmachtserklärung erstellen lassen.

Ausländische Mandanten müssen die Vollmachtserklärung in ihrem eigenen Land von einem Notar erstellen lassen. Nachdem unsere Kanzlei ein zweisprachiges Muster der Vollmachtserklärung zur Verfügung gestellt hat, muss dieses Dokument zunächst vor einem Notar unterschrieben werden. Der Notar bestätigt sowohl das Dokument als auch die Unterschrift. Nachdem die Vollmachtserklärung vom Notar erstellt wurde, muss ein Apostillenvermerk angebracht werden. Dieser Apostillenvermerk wird von der jeweiligen staatlichen Behörde des Landes ausgestellt, in dem die Vollmachtserklärung unterzeichnet wurde. Auslandischevollmachtserklärungen ohne Apostille haben in der Türkei keine Gültigkeit und können vor Gericht oder anderen Behörden nicht vorgelegt werden.

Vergessen Sie nicht, sich vor Beginn dieser Schritte mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Muss ich persönlich in die Türkei reisen, um an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen?

Mit Ausnahme von Fällen, in denen Sie als Angeklagter eine Aussage vor Gericht machen müssen, müssen Sie nicht persönlich an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Ihr Anwalt wird Sie vertreten. Es ist jedoch möglich, dass das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) Sie für eine Untersuchung im Zusammenhang mit Ihrer Verletzung oder Behinderung einberufen möchte (siehe die nachfolgende Frage und Antwort).

Muss ich in die Türkei reisen, um von einem Experten untersucht zu werden?

Bevor rechtliche Verfahren beginnen und während des Verlaufs dieser Verfahren werden Sie gebeten, aktuelle ärztliche Atteste und alle medizinischen Unterlagen bezüglich Ihres Gesundheitszustands vorzulegen. Einige Gerichte und das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp) halten diese Unterlagen für ausreichend. Manchmal reicht es aus, bestimmte Tests in Krankenhäusern in Ihrem Land durchführen und uns die Ergebnisse zukommen zu lassen. Dennoch kann es in einigen Fällen vorkommen, dass das Gericht oder das Institut für Rechtsmedizin Sie zur Untersuchung in die Türkei einberuft.

Auch hier stehen wir İhnen organisatorisch zur Seite.